Montag, 17. Dezember 2012

Hypnose bei Panikattacken



Panikattacken, die ohne erkennbare Ursache auftreten, sind für die Betroffenen sehr belastend. Hypnose ist eine effiziente kurzzeitorientierte Behandlungsmethode für Panikattacken.

Die Hypnotherapie ist ein Heilmethode, die vielfach auch dort erfolgreich ist, wo andere Therapien an ihre Grenzen stoßen.

Panikattacken sind für die Betroffenen eine erhebliche Belastung, die diese nur schwer in den Griff bekommen können. Ein enorm  großer Teil der Belastung durch Panikattacken entsteht dadurch, dass sie sich dem Zugriff des bewussten Verstandes entziehen. Panikattacken scheinen den für Betroffenen meistens  aus dem Nichts heraus zu entstehen. Sowenig die Gründe und Ursachen für eine Panikattacke einsehbar sind, so wenig lassen sie sich bewusst lenken und wieder beenden.

Die klinische Hypnose stellt einen Zugang zum Unbewussten her. So können Panikattacken mit Hilfe der Hypnose gemeistert werden, ohne dass man bewusst wissen muss, wie und warum das im einzelnen Fall wirkt. Das Eindrucksvolle daran ist, vielfach reichen schon eine oder einige wenige Hypnosesitzungen, um eine beständige Verbesserung  zu erreichen.

Sonntag, 9. Dezember 2012

Kassen zahlen alternative Behandlungsmethoden

Mehr Leistungen für Versicherte

Millionen gesetzlich Krankenversicherte bekommen im kommenden Jahr von den Kassen mehr Leistungen bezahlt. Das ergab eine stichprobartige Umfrage von MDR INFO.

Geld für Osteopathie und Zahnreinigung

So richtet die Barmer GEK ihren Mitgliedern ab Januar ein Gesundheitskonto ein. Jedem der 8,7 Millionen Versicherten stehen dann 150 Euro pro Jahr zur Verfügung. Davon kann er beispielsweise Zuschüsse für die Osteopathie, den Reiseimpfschutz oder die professionelle Zahnreinigung erhalten.
Die Techniker Krankenkasse und die AOK Plus in Sachsen und Thüringen bezahlen ihren Versicherten bereits alternative Behandlungen im Wert von bis zu 360 Euro im Jahr. Eine Bedingung ist aber, dass die Osteopathie von Mediziner und nicht vom Heilpraktiker verordnet wurde.
Auch die AOK Sachsen-Anhalt will ab Januar alternative Behandlungsmethoden bezahlen. Die DAK Gesundheit prüft derzeit entsprechende Leistungen, die Angebote der Konkurrenten und die Erwartungen der Versicherten.
Der gesamte Artikel www.mdr.de

Welche "ähnlichen" Heilberufe von der Umsatzsteuer befreit sind


Neben Ärzten und Heilpraktikern können auch andere "ähnliche" Berufe die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 14 a) UStG beanspruchen. Die OFD Frankfurt erklärt mit Verfügung vom 27.7.2012, wann ein Beruf "ähnlich" im Sinne des Gesetzes ist.'
Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Hebammen unterliegen mit ihren humanmedizinischen Heilbehandlungsleistungen der Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 14 a) Satz 1 UStG. Neben diesen ausdrücklich genannten Berufen (sog. Katalogberufen) sind auch ähnliche heilberufliche Tätigkeiten begünstigt
Artikel: Haufe /Steuern