Mittwoch, 7. November 2012

Endlich: Aus für die Praxisgebühr


Es ist amtlich. Die Praxisgebühr wird zum 1. Januar 2013 wieder abgeschafft. 

Die Zuzahlung von zehn Euro, die Kassenpatienten bei Arzt- und bei Zahnarztbesuchen bisher einmal im Vierteljahr entrichten müssen, entfällt. Zum Beschluss der Regierungskoalition die Praxisgebühr einzustellen, äußerten sich nun neben Bundeszahnärztekammer, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bayerische Landeszahnärztekammer und die Bundesärztekammer. Lesen Sie hier die aktuellen Statements zum Ende der Praxisgebühr.


Statement der KZBV " KZBV begrüßt Ende der Praxisgebühr"

Zum Beschluss der Regierungskoalition die Praxisgebühr abzuschaffen erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz: "Die Abschaffung der Praxisgebühr ist für den Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung ein richtiger und überfälliger Schritt. Sie war hier immer fehl am Platz.

Das Phänomen des doctor hopping, das man durch die Gebühr einzudämmen gehofft hatte, hat es im zahnärztlichen Sektor nie gegeben. Die Gebühr hat außerdem eine präventionspolitisch negative Steuerungswirkung entfaltet. Sie hat einen Teil der Patienten von kontrollorientierten Zahnarztbesuchen abgehalten. Das ist kontraproduktiv, denn Zahnmedizin ist Vorsorgemedizin.

Wir haben uns immer für die Abschaffung der Praxisgebühr eingesetzt. Es ist gut, dass sie ab 1. Januar 2013 Geschichte ist." Quelle: KZBV

Statement der Bundeszahnärztekammer "Hemmschwelle Praxisgebühr zum 1. Januar Geschichte"

 Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das Übereinkommen der Regierungskoalition, die Praxisgebühr abzuschaffen, als bedeutenden Schritt in Richtung Bürokratieabbau in den Praxen.

„Wir legen Wert auf einen ungehinderten Zugang zur zahnmedizinischen Versorgung“, erklärt der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel.

„Für Patienten in sozial schwierigen Lebenslagen ist die Praxisgebühr trotz Befreiungsregelungen oft eine Barriere. Leider liegt aber gerade bei diesen Bevölkerungsgruppen das höchste orale Erkrankungsrisiko. Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch sollte nicht durch eine Umlagegebühr der gesetzlichen Krankenversicherung erschwert werden. Zudem verursacht die Praxisgebühr einen hohen Verwaltungsaufwand in der Praxis, Zahnarztpraxen sind kein Inkassounternehmen für Krankenkassen“, so Engel.

Das ursprüngliche Ziel, eine Steuerung zu erwirken, war im zahnmedizinischen Bereich nie gegeben. Zumal 90 Prozent der Patienten immer zu demselben Zahnarzt gehen. Quelle: BZÄK

Statement der Bundesärztekammer "Praxisgebühr hat außer Bürokratie nichts gebracht"

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat die von Schwarz-Gelb geplante Abschaffung der Praxisgebühr begrüßt. Diese habe außer Bürokratie nichts gebracht und sei ein Ärgernis für Patienten wie Ärzte, erklärte Montgomery am Montag in Hamburg.«Gut ist auch, dass die Versicherten nun wenigstens ein wenig von den vollen Konten der Krankenkassen profitieren», so Montgomery.

Dass die Kassen für den Wegfall der Gebühr den vollen Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds erhalten sollen, sei eine faire Gegenfinanzierung. Der Koalitionsausschuss hatte die Abschaffung der Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 beschlossen.

Quelle: dpa

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